Ernährungstherapie –
individuell, fundiert und alltagstauglich
Die Ernährungstherapie ist eine gezielte, medizinisch begründete Maßnahme zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen. Sie geht über eine allgemeine Ernährungsberatung hinaus und basiert auf einer ärztlichen Diagnose sowie einer individuellen Therapieplanung.
Im Mittelpunkt steht ein ganzheitlicher Ansatz: Gemeinsam entwickeln wir eine Ernährung, die zu Ihrer Lebenssituation passt, medizinisch sinnvoll ist und langfristig umsetzbar bleibt.
Wer kann eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen?
Eine Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V) kann in Anspruch genommen werden bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen oder Erkrankungen, die durch eine gezielte Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Übergewicht und Adipositas
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Fettstoffwechselstörungen
- Bluthochdruck
- Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Reizdarm, Nahrungsmittelunverträglichkeiten)
- Leber- und Nierenerkrankungen
- Gicht
- Essstörungen (begleitend zur ärztlichen/therapeutischen Behandlung)
- Allergien und Unverträglichkeiten
Sowohl bei neu diagnostizierten Erkrankungen als auch bei chronischen Beschwerden kann eine Ernährungstherapie helfen, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen und die Lebensqualität deutlich zu verbessern.
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenübernahme
Die Ernährungstherapie ist eine ärztlich verordnete Maßnahme. Voraussetzung für eine mögliche Kostenbeteiligung durch die gesetzliche oder private Krankenkasse ist eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Dieses Dokument können Sie über den Button sofort herunterladen und mit einer entsprechenden Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Mit dieser ausgefüllten Bescheinigung und meinem Kostenvoranschlag können Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen und die Höhe des Zuschusses erfragen. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse beginnen wir mit einer ausführlichen Anamnese und erstellen gemeinsam einen individuellen Therapieplan. In Anschluss an die erfolgte Ernährungstherapie reichen Sie die beglichene Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Ernährungstherapie häufig mit einem prozentualen Anteil der Kosten. Die genaue Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. Private Krankenkassen erstatten die Kosten je nach Tarif.
Ihr Weg zu mehr Gesundheit
In der Ernährungstherapie stehen Sie mit Ihren persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Ziel ist es nicht nur, Laborwerte zu optimieren oder Beschwerden kurzfristig zu verbessern, sondern nachhaltige Veränderungen zu erreichen, die sich gut in Ihren Alltag integrieren lassen.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf haben, sprechen Sie mich gerne an – ich begleite Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg.